Sozi-Partei will keine unabhängige Abgeordnete
Das Repräsentationsprinzip ebenso wie der Verfassungsaufbau der Bundesrepublik gehen davon aus, dass weder der Bürger noch die Parteien in irgendeiner Art und Weise unmittelbar an der Bildung von Regierungen beteiligt werden. Den Parteien kommt bestenfalls die Aufgabe zu, den Bürgern Kandidaten vorzuschlagen, für oder gegen welche diese sich als Wähler dann entscheiden können. Sind diese Kandidaten als Parlamentarier gewählt, obliegt es ausschließlich ihnen, darüber zu befinden, ob und mit wem künftige Regierungen zu bilden sind. Weder der Bürger noch etwa gar ein Parteimitglied haben in der parlamentarischen Demokratie irgendein Mitspracherecht, wenn es um die Frage geht, welche Regierung das Gemeinwesen künftig führen wird und welches die politischen Ziele dieser Regierung sind.
Diese von manchen als „undemokratisch“ gegeißelte Vorgehensweise hatte gute Gründe. Denn sie sollte sicherstellen, dass der Verfassungsanspruch an den Abgeordneten, frei und ausschließlich nach seinem Gewissen seine Entscheidungen zu treffen, nicht durch parlamentsfremde Erwägungen eingeschränkt wird. Und da angesichts der Fehlbarkeit menschlicher Individuen nicht auszuschließen ist, dass diese gewollte, uneingeschränkte Unabhängigkeit auch zu Fehlhandlungen führen könnte, musste sich der Gewählte nach Ablauf der Legislaturperiode erneut seinen Wählern stellen. Kämen diese mehrheitlich zu dem Ergebnis, der Gewählte haben keinen guten Job gemacht – ja, dann wäre es das mit der politischen Tätigkeit gewesen.
Mittwoch, 17. Januar 2018
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