Freie
Abgeordnete
Bei den
sozialistischen Parteien in Deutschland sind die Abgeordneten nicht frei – sie sind
dem Befehl der Partei unterworfen. Siehe jetzt die SPD. Bei den Sozis hat sich dieses
Verhalten einer Parteidiktatur immer schon eingeschlichen. Und seit die Angela
Merkel die CDU führt, ist die Union zur Blockpartei mutiert.
Das freie
Mandat der Mitglieder des Deutschen Bundestages ist bundesverfassungsrechtlich
durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verankert: „Die Abgeordneten sind
Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur
ihrem Gewissen unterworfen.“
Dies spricht
den Abgeordneten des Bundestages von einer Bindung an Aufträge und Weisungen
(etwa der eigenen Partei oder einer anderen Gruppe, zum Beispiel der Wähler in
seinem Wahlkreis) bei seiner Entscheidungsfindung frei.
Bei Thomas
Strobl, nicht Abgeordneter im baden-württembergische Landtag, aber
CDU-Parteivorsitzender im Ländle, sind die CDU-Abgeordneten im Stuttgarter
Landtag sozusagen ein „Feind“ im eigenen Lager. Die Entscheidungen der Unions-Abgeordnete sind ihm
ein Gräuel. Deren Diskussionen auch. Kolportieren Korrespondenten …
Entscheidungen
(siehe undemokratische Wahl-Koalitionspapiere) mit den Grünen ist ihm lieber
als die einstimmigen Entschlüsse seiner christdemokratischen Fraktion.
Die
sozialistische Parteivorsitzende Merkel wirkt auch am Neckarstrand. DDR2 mit ihren
Blockparteien lässt grüßen…
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