Mittwoch, 28. März 2018

28.02.2018 - Kind

Verbrecher zum Wohle des Kindes
Als Wormser Prozesse werden drei von 1993 bis 1997 andauernde Strafprozesse vor dem Landgericht Mainz bezeichnet, in denen 25 Personen aus Worms und Umgebung des massenhaften Kindesmissbrauchs im Rahmen eines Pornorings angeklagt wurden und die mit dem Freispruch aller Beschuldigten endeten. Die Aussagen der vermeintlichen Opfer wurden als Erinnerungsverfälschung und Konfabulation eingestuft, hervorgerufen durch grob fehlerhafte und verbrecherischen Befragungsmethoden der lesbischen Mitarbeiter des „Verein Wildwasser“.
Sie gelten als die größten Missbrauchsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte. Einige der Kinder, die man in der Absicht, sie zu schützen, aus ihren Familien genommen hatte, wurden in der richterlich angeordneten Fremdunterbringung im Kinderheim Spatzennest in Ramsen in der Pfalz sexuell missbraucht. Sowohl die laienhafte Beweisaufnahme im Vorfeld des Verfahrens als auch das verheerende Schicksal der fälschlich Angeklagten, ihrer Familien und der durch die Entscheidungen des Jugendamts schwer geschädigten Kinder erfuhren ein starkes Medienecho und führten zu einer Wende bei der juristischen Bewertung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen.
Auslöser der Verfahren war ein Scheidungsverfahren, in dem eine Frau ihrem Ex-Mann sexuellen Missbrauch der gemeinsamen Kinder vorwarf und das sich zu einer Feindschaft zwischen den Familien steigerte. Die beiden Kinder lebten damals bei der Großmutter, die sich an das Jugendamt Worms wandte und von diesem an den Verein Wildwasser Worms e. V. verwiesen wurde. In Heilbronn ist der Verein "Pfiffigunde" in Beratungen tätig. Wer prüft das?

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