Verfassungsrechtlich fragwürdig
Der Erfolg scheint ihm Recht zu geben. Mit mehr als 460.000 kleinen Co-Parteivorsitzenden im Rücken hat SPD-Chef Martin Schulz bei den Verhandlungen zur neuen großen Koalition einiges für die Sozialdemokraten herausholen können, trotz des desaströsen Wahlergebnisses bei der Bundestagswahl im vergangenen September. Gegen die gezielt eingesetzte Unberechenbarkeit der SPD-Parteibasis, die dem Koalitionsvertrag noch in einer Mitgliederbefragung zustimmen muss, konnte die CDU gerade noch mit Ach und Krach das Kanzleramt verteidigen – so könnte ein spöttisches Fazit der Verhandlungen lauten.
Die Vorgehensweise der SPD ist aber sowohl politisch als auch verfassungsrechtlich fragwürdig. Mit der Mitgliederbefragung, die die SPD nun schon zum zweiten Mal bei einer Regierungsbildung auf Bundesebene durchführt, hat sie ein basisdemokratisches Verfahren etabliert, das das Grundgesetz explizit nicht vorsieht. Und es ist auch überhaupt nicht einzusehen, warum den SPD-Mitgliedern, die nur 0,7 Prozent der Wahlberechtigten insgesamt ausmachen, das Privileg eingeräumt wird, in einer Art zweitem Wahlgang über die Bildung einer neuen Regierung abzustimmen. Insofern kann man auch nicht argumentieren, dass es sich dabei um eine rein innerparteiliche Angelegenheit handelt. ...Es wäre wünschenswert, dass sich das Bundesverfassungsgericht einmal ausführlich mit dieser Frage beschäftigen könnte. Bisher waren dem obersten Gericht die Hände gebunden. Die eingelegten Verfassungsbeschwerden scheiterten immer bereits in der Zulässigkeitsprüfung. Per Verfassungsbeschwerde können nur Akte öffentlicher Gewalt angegriffen werden. Darunter lassen sich aber auch 200-seitige Koalitionsverträge nicht subsumieren. Per Organstreitverfahren könnte aber ein mutiger SPD-Abgeordneter zur höchstrichterlichen Klärung dieser wichtigen Frage beitragen. (Tagesspiegel)
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